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Unser Entsorgungstipp
Seit 2015 ist die Biotonne in ganz Deutschland Pflicht. So macht sich der organische Abfall nützlich und wird beispielsweise für die Erzeugung von Biogas oder Dünger verwendet. Doch was darf rein in die Tonne, was nicht? Bei Grünschnitt aus dem Garten und Obstresten ist es noch klar. Aber was noch?
Grundsätzlich dürfen alle Küchenabfälle in die Biotonne, die tierischen und pflanzlichen Ursprungs sind. Anders als beim Gartenkompost gehören also auch Fleisch-, Wurst- und Fischreste dazu. Die sollte man allerdings in Zeitungspapier einwickeln, um keine Tiere anzulocken oder um Geruchsbelästigung zu vermeiden.
Auf gar keinen Fall in die Grüne Tonne gehört Folgendes: Hundekot, verstorbene Haus- und Kleintiere, Plastik – auch keine angeblich kompostierbaren Plastiktüten –, jedwede Flüssigkeiten (also auch keine Milch), Staubsaugerbeutel, Zigarettenkippen und Asche, Lederreste, Textilien, Papier, Metall, Holzprodukte und Styropor.
Für Fragen rund um das Thema steht das Abfallservice-Team entweder unter Telefon (0 64 21) 2 05-8 50 oder per E-Mail an abfallservice@swmr.de zur Verfügung.