Sperrmüllabholung

Sperrmüll ist Hausrat, der aufgrund seiner Größe nicht in die Restabfalltonne passt. Die Abholung ist für Grundstücke, die an die öffentlich rechtliche Abfallentsorgung der Universitätsstadt Marburg angeschlossen sind, kostenlos. Jeder Haushalt kann zweimal im Jahr die kostenlose Sperrmüllabholung beantragen.

Sie können die Sperrmüllabholung persönlich während der Öffnungszeiten im Abfallservicebüro der Stadtwerke Marburg beantragen oder auch über das Online-Formular des Abfallkalenders.

Formular Sperrmüllabholung beantragen: https://marburg.mein-abfallkalender.online/bw_sperrmuell

Mobile Ansicht: https://marburg.mein-abfallkalender.online/app/bw_sperrmuell.html

In unserem Abfall ABC können Sie sich informieren, welcher Hausrat zum Sperrmüll gehört: Zum Abfall ABC

Mitgenommen werden u.a.:

  • unbrauchbare Möbel
  • Teppiche (nur Läufer, keine Auslegeware)
  • Matratzen, Bettgestelle
  • Stühle, Sofas, Tische
  • Fahrräder (genaue Anzahl!)
  • Kühlgeräte, Elektrogeräte
  • Metallgegenstände

ACHTUNG:

Es kann zu längeren Wartezeiten kommen. Bitte rechtzeitig Termin beantragen!

Elektro- und Metallgegenstände können mit angemeldet und (bitte vom Sperrmüll getrennt) bereit gestellt werden. Die Abholung erfolgt durch den INTEGRAL-Recyclinghof. Sperrmüll und die Elektro- und Metallgegenstände werden am gleichen Tag – jedoch nicht zur gleichen Zeit – eingesammelt.

Tanks von Ölöfen oder Rasenmähern müssen mit einem Lappen von Ölrückständen gereinigt werden.

Nicht mitgenommen werden u. a.:

  • Glas, Spiegel
  • Toiletten, Waschbecken
  • Bodenbeläge
  • Bauschutt, Baumaterialien

Wie und wann muss der Sperrmüll zur Abholung bereit stehen?

Die Gegenstände müssen am Abfuhrtag gut sichtbar ab 6.00 Uhr an der Grundstücksgrenze bereitstehen. Bretter großer Möbelteile sollten eine Länge von 2,0 m nicht überschreiten. Satzungsgemäß sind Verunreinigungen, die durch zur Abholung bereit gestellten Sperrmülls entstehen vom Anschlusspflichtigen sofort auf eigene Kosten zu beseitigen.
 

ACHTUNG: WARTEZEITEN

Die Wartezeit beträgt in der Regel zwei Wochen. Da sie von der Auftragslage abhängt, kann sie jedoch auch kürzer oder deutlich länger ausfallen. Daher: Achtung beim Umzug und in der Urlaubszeit! Angaben zu Auszugsterminen oder urlaubsbedingter Abwesenheit erleichtern eine möglichst passgenaue Terminvergabe.