Wie und wann muss der Sperrmüll zur Abholung bereit stehen?
Sperrmüll wird in Holzsperrmüll und Restsperrmüll unterteilt. Zum Holzsperrmüll gehören z.B. Tische, Stühle und Bettgestelle. Zum Restsperrmüll gehören Matratzen, Koffer etc. Für die Abfuhr müssen entsprechend getrennte „Haufen“ gebildet werden. Die Gegenstände müssen am Abfuhrtag gut sichtbar ab 6.00 Uhr an der Grundstücksgrenze bereitstehen. Bretter großer Möbelteile sollten eine Länge von 2,0 m nicht überschreiten. Satzungsgemäß sind Verunreinigungen, die durch zur Abholung bereit gestellten Sperrmülls entstehen vom Anschlusspflichtigen sofort auf eigene Kosten zu beseitigen.
ACHTUNG: WARTEZEITEN
Die Wartezeit beträgt in der Regel zwei Wochen. Da sie von der Auftragslage abhängt, kann sie jedoch auch kürzer oder deutlich länger ausfallen. Daher: Achtung beim Umzug und in der Urlaubszeit! Angaben zu Auszugsterminen oder urlaubsbedingter Abwesenheit erleichtern eine möglichst passgenaue Terminvergabe.