Containerdienst
Die Marburger Entsorgungs-GmbH ist als zertifizierter Entsorgungsfachbetrieb Ansprechpartner für die Gewerbebetriebe in und um Marburg und bietet individuelle und zuverlässige Entsorgungslösungen für die jeweiligen Bedürfnisse der Kunden.
Gewerbliche Abfallentsorgung
Die Marburger Entsorgungs-GmbH (MEG) ist als zertifizierter Entsorgungsfachbetrieb Ihr kompetenter Partner vor Ort und bietet Ihren Kundinnen und Kunden zuverlässige und flexible Entsorgungslösungen mit großer Entsorgungssicherheit. Die Einhaltung hoher Umweltstandards ist dabei für uns selbstverständlich. Für die Abfallentsorgung in Gewerbebetrieben stellen wir auch Container zur regelmäßigen Entleerung zur Verfügung. Wir bieten Ihnen sowohl projektbezogene als auch dauerhafte Entsorgungskonzepte.
In der folgenden Auflistung finden Sie die Abfall- und Wertstoffarten, die wir im Rahmen unseres Containerdienstes entsorgen. Sollten Sie Ihren Abfall bei den hier aufgeführten Sorten nicht finden, sprechen Sie uns einfach an.
Altholz A I-IV
Unter Altholz fällt jegliches Holz, das in einem wirtschaftlichen Wertschöpfungsprozess bereits einmal verwendet wurde. Für die meisten Einsatzmöglichkeiten des Holzes ist meist eine Vorbehandlung notwendig. Durch die damit einhergehende Fremdstoffbelastung muss das Holz für eine anschließende Entsorgung laut Altholzverordnung einer Altholzkategorie zugeordnet werden. Diese richtet sich nach dem Grad der Verunreinigung.
Altholzkategorie A I
ist naturbelassenes oder lediglich mechanisch bearbeitetes Altholz, das bei seiner Verwendung nicht mehr als unerheblich mit holzfremden Stoffen verunreinigt wurde
wie z. B.: naturbelassenes Vollholz, Euro- und Einwegpaletten.
Altholzkategorie A II / III
ist verleimtes, gestrichenes, beschichtetes, lackiertes oder anderweitig behandeltes Altholz ohne halogenorganische Verbindungen in der Beschichtung und ohne Holzschutzmittel
wie z. B.: Bauspanplatten, Holzwerkstoffe, Schalhölzer, behandeltes Vollholz (ohne schädliche Verunreinigungen).
Altholzkategorie A IV
ist mit halogenorganischen Verbindungen und Holzschutzmitteln behandeltes Altholz
wie z. B.: Paletten und Verbundmaterial, beschichtetes, gestrichenes oder lackiertes Holz, Bahnschwellen, Leitungsmasten, Hopfenstangen, Rebpfähle sowie sonstiges Altholz, das aufgrund seiner Schadstoffbelastung nicht den Altholzkategorien A I, A II oder A III zugeordnet werden kann.
Ausgenommen ist hier PCB-Altholz wie z. B.: Fensterrahmen, Außentüren, Bau- und Abbruchholz mit schädlichen Verunreinigungen
Altpapier
Altpapier ist ein wertvoller Rohstoff für die Herstellung von neuen Papierprodukten. Seine Wiederverwertung leistet einen wesentlichen Beitrag zur Ressourcenschonung. Voraussetzung dafür ist die sortenreine Erfassung des Altpapiers. Auch während einer Baumaßnahme kann Altpapier in nennenswerter Menge anfallen, so dass sich die Bestellung eines Containers lohnt.
Zum Altpapier gehören:
- Zeitungen, Zeitschriften und Kataloge
- Schreibpapiere
- Verpackungen aus Pappe, Papier oder Karton
Bauschutt
Die Abfallart Bauschutt umfasst alle mineralischen Materialien, die bei Bau-, Sanierungs- und Abbrucharbeiten anfallen. Bauschutt besteht grundsätzlich aus Gemischen von Beton, Ziegeln, Fliesen und Keramik. In der Regel kann Bauschutt weitestgehend wiederverwertet werden, sofern er sortenrein im Bauschuttcontainer erfasst wird.
Das gehört zu Bauschutt:
- Betonabbruch
- Mauerwerk
- Mörtel- und Putzreste
- Fliesen und Kacheln
- Mauersteine, Natursteine und Steinabbruch
- Ziegelsteine und Ziegelbruch
Erdaushub
Erdaushub entsteht bei Baumaßnahmen wie z. B. der Aushebung eines Kellers. Entsorgt werden kann humusreicher Oberboden ("Mutterboden") ebenso wie das Material aus tieferen Bodenschichten. Für eine hochwertige Wiederverwendung des Erdreichs muss das Material sortenrein (z. B. ohne Wurzeln und mit nur wenigen Steinen) erfasst und unbelastet von Schadstoffen sein.
Gartenabfall
Zum Gartenabfall zählen alle kompostierbaren Grünabfälle, die bei der Gartenarbeit und Grünflächenpflege anfallen. Es werden zwei Gruppen unterschieden:
- verholzte Gartenabfälle (Schnittgut von Bäumen und Sträuchern usw.),
- krautige Gartenabfälle (Laub, Gras usw.)
Für eine ordnungsgemäße Entsorgung verholzter Gartenabfälle dürfen die Durchmesser der Stämme, Äste und Wurzelteller nicht mehr als 20 cm betragen.
Gewerbeabfälle sind ein Sammelbegriff für:
• gemischte Siedlungsabfälle gewerblicher Herkunft
ähnlich dem Hausmüll privater Haushalte; sie stammen jedoch aus der Gastronomie, Schulen, Kliniken, usw.
• gemischte Verpackungen
ähnlich dem "Gelben Sack", oftmals mit gröberen Teilen
• Bau- und Abbruchabfälle
von Renovierungen, Sanierungen und Abrissarbeiten an und in Gebäuden
Naturgemäß sind diese Abfallarten eine Mischung aus vielen verschiedenen Materialien und Verbundstoffen, deren sortenreine Erfassung nicht möglich oder sehr aufwändig wäre.
Diese Aufzählung ist nicht vollständig. Wenn Sie den Abfall, den Sie entsorgen möchten nicht unter den genannten Beispielen finden, oder Sie nicht sicher sind, ob Ihr Material zu dieser Abfallart gehört, können sie sich gerne direkt an uns wenden.
Angebote für die Entsorgung anderer Materialien erhalten Sie auf Anfrage.
Bitte beachten Sie beim Befüllen eines Containers:
- Für einen sicheren Transport darf der Container nur bis zur Ladekante befüllt werden.
- Fremdstoffe erhöhen die Entsorgungskosten und können sogar zu einem Ausschluss des Containers von der Annahme führen.
Ordnungsgemäße Aufstellung
Muss ein Container wegen enger Verhältnisse auf dem Grundstück im öffentlichen Straßenraum abgestellt werden, holen wir für Sie gerne auch die Genehmigung der Straßenverkehrsbehörde ein und sorgen für die ordnungsgemäße Beschilderung.
Containergrößen
Abfälle sind vielfältig und unterschiedlich beschaffen. Je nach Art und Menge des zu entsorgenden Materials stehen Ihnen verschiedene Absetz- und Abrollmulden zur Verfügung. Weitere Gefäßgrößen stehen auf Anfrage zur Verfügung.
Preise
Aufstellungskosten
Gewerbekunden (zzgl. gesetzl. MwSt.) | Privatkunden (inkl. gesetzl. MwSt.) | |
An- und Abfuhr Absetzkipper im Stadtgebiet (Verträge mit Dauerkunden bleiben hiervon unberührt) | 79,50 EUR / Pauschale | 94,61 EUR / Pauschale |
Containermiete
Gewerbekunden (zzgl. gesetzl. MwSt.) | Privatkunden (inkl. gesetzl. MwSt.) | |
Miete ab dem 4. Tag | 1,50 EUR pro Tag | 1,79 EUR pro Tag |
Tonnagegebühren
Gewerbekunden (zzgl. gesetz. MwSt.) | Privatkunden (inkl. gesetz. MwSt.) | |
Bau- und Abbruchabfall (AVV 17 09 04) | 265,66 EUR / Tonne | 316,14 EUR / Tonne |
Gemischte Materialien (AVV 15 01 06) | 265,66 EUR / Tonne | 316,14 EUR / Tonne |
Gemischte Siedlungsabfälle (AVV 20 03 01) | 256,58 EUR / Tonne | 305,33 EUR / Tonne |
Bauschutt / Erdaushub / Altasphalt (inkl. CO2-Abgabe ab 01.01.2024) | 69,50 EUR / Tonne | 82,71 EUR / Tonne |
Altholz (A I - A III) (AVV 17 02 01) | 125,35 EUR / Tonne | 149,17 EUR / Tonne |
Altholz (A IV) (AVV 17 02 04*) | 175,35 EUR / Tonne | 208,67 EUR / Tonne |
Übernahme-/Begleitschein | 17,50 EUR je Schein | 20,83 EUR je Schein |
*Diese Abfallarten sind gefährlich im Sinne des § 48 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes.
Gefäßgrößen: 7 m3 / 10 m3 Absatzmulden - offene oder geschlossene Ausführung
Weitere Gefäßgrößen auf Anfrage.
Weitere individuelle Abfallentsorgungskonzepte erstellen wir Ihnen gerne auf Anfrage.
Containerzahl | Preise für die Leerung |
1
| 47,00 EUR netto / Containerleerung zzgl. CO2-Abgabe in Höhe von 2,50 EUR netto / Containerleerung |
2
| 46,00 EUR netto / Containerleerung zzgl. CO2-Abgabe in Höhe von 2,50 EUR netto / Containerleerung |
3 und mehr
| 44,50 EUR netto / Containerleerung zzgl. CO2-Abgabe in Höhe von 2,50 EUR netto / Containerleerung |
1 (Leerung auf Abruf)
| 49,50 EUR netto / Containerleerung zzgl. CO2-Abgabe in Höhe von 2,50 EUR netto / Containerleerung |
Die oben genannten Preise beinhalten:
- Bereitstellung der Sammelbehälter
- 14-tägige Leerung der Sammelbehälter
- Maximales Behältergewicht: 200 kg. Bei Mehrgewicht erfolgt ein Preiszuschlag in Höhe von 21,95 EUR pro angefangenen 100 kg.
- Ordnungsgemäße Verwertung der Abfälle
- Die CO2-Abgabe wird separat auf den Ausgangsrechnungen ausgewiesen.